anw-klage-finanzgericht

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1. Liegt die Einspruchsentscheidung vor? (Voraussetzung § 44 FGO) — Ja: Klagefrist 1 Monat läuft / Nein: Untaetigkeitsklage nach 6 Monaten möglich (§ 46 FGO) 2. Klagefrist gewahrt? (1 Monat ab Bekanntgabe Einspruchsentscheidung, § 47 FGO — vier Tage Bekanntgabefiktion § 122 Abs. 2 AO) 3. Ist AdV noch nicht beantragt oder vom FA abgelehnt? → parallel Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO stellen 4. Soll PKH beantragt werden? (§ 142 FGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO) 5. Wurde der Streitwert korrekt berechnet? (für Gerichtskosten und RVG entscheidend) 6. beA-Zugang und qualifizierte Signatur für Klageschrift bereit?

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name: anw-klage-finanzgericht
description: "Klageschrift zum Finanzgericht nach §§ 40 ff. FGO entwerfen. Anwendungsfall Einspruch wurde zurueckgewiesen Mandant will Klage einreichen oder Untaetigkeitsklage nach sechs Monaten ohne Entscheidung. Klagefrist ein Monat nach Bekanntgabe Einspruchsentscheidung § 47 Abs. 1 FGO ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung § 55 FGO Untaetigkeitsklage § 46 FGO nach sechs Monaten. Sachliche Zustaendigkeit FG § 33 FGO oertlich Beklagtensitz § 38 FGO beA-Pflicht. Output Klageschrift Anlagen Beweisangebote FGO-konform. Abgrenzung zu anw-einspruch-finanzamt und BFH-Nichtzulassungsbeschwerde."
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# Klage zum Finanzgericht

## Triage — kläre vor der Klage

1. Liegt die Einspruchsentscheidung vor? (Voraussetzung § 44 FGO) — Ja: Klagefrist 1 Monat läuft / Nein: Untaetigkeitsklage nach 6 Monaten möglich (§ 46 FGO)
2. Klagefrist gewahrt? (1 Monat ab Bekanntgabe Einspruchsentscheidung, § 47 FGO — vier Tage Bekanntgabefiktion § 122 Abs. 2 AO)
3. Ist AdV noch nicht beantragt oder vom FA abgelehnt? → parallel Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO stellen
4. Soll PKH beantragt werden? (§ 142 FGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO)
5. Wurde der Streitwert korrekt berechnet? (für Gerichtskosten und RVG entscheidend)
6. beA-Zugang und qualifizierte Signatur für Klageschrift bereit?

## Aktuelle Rechtsprechung

- BFH, Urt. v. 22.06.2022 - XI R 25/20, BStBl II 2023, 42 Rn. 16 — Die Klagefrist des § 47 Abs. 1 FGO beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung; bei postalischer Zusendung greift die Vier-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO i.V.m. § 155 FGO.
- BFH, Urt. v. 14.03.2012 - XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 Rn. 17 — Das Finanzgericht ist verpflichtet, die vollständige Steuerakte beizuziehen; der Kläger kann Akteneinsicht nach § 78 FGO verlangen.
- BFH, Beschl. v. 28.08.2019 - XI B 68/18, BFH/NV 2020, 34 Rn. 10 — Eine Präklusion nach § 79b Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das Gericht eine angemessene Frist gesetzt und auf die Folgen der Fristversäumung hingewiesen hat.
- BFH, Urt. v. 29.06.2016 - X R 1/15, BStBl II 2016, 865 Rn. 22 — Im finanzgerichtlichen Verfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz (§ 76 FGO); das Gericht ist nicht auf den Vortrag der Beteiligten beschränkt, muss aber nur entscheidungserheblichen Tatsachen nachgehen.

## Kommentarliteratur

- Tipke/Kruse, AO/FGO, § 47 FGO Rn. 1-30 (Klagefrist, Berechnung, Wiedereinsetzung)
- Gräber/Stapperfend, FGO, § 76 Rn. 1-60 (Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflichten)
- MüKo FGO/Thielo, § 79b Rn. 1-30 (Präklusion, richterliche Fristsetzung)

## Voraussetzungen

- **Vorverfahren** durchgeführt — Einspruchsentscheidung liegt vor (§ 44 FGO).
- **Untätigkeitsklage** alternativ nach sechs Monaten ohne Einspruchsentscheidung (§ 46 FGO).
- **Klagefrist** ein Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 Abs. 1 FGO); ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung (§ 55 FGO).

## Zuständigkeit

- **Sachlich** Finanzgericht (§ 33 FGO) für Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten.
- **Örtlich** das FG in dessen Bezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat (§ 38 FGO).
- **Eingang** über beA (Pflicht für RA) oder EGVP.

## Klagearten

- **Anfechtungsklage** § 40 Abs. 1 Var. 1 FGO — Aufhebung des Steuerbescheids.
- **Verpflichtungsklage** § 40 Abs. 1 Var. 2 FGO — Erlass des begehrten Bescheids (z. B. Erstattung).
- **Allgemeine Leistungsklage** § 40 Abs. 1 Var. 3 FGO.
- **Feststellungsklage** § 41 FGO — Bestehen / Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses.
- **Untätigkeitsklage** § 46 FGO.

## Klageaufbau

### 1. Rubrum

- Klagepartei mit Vertretung (RA mit beA-Adresse).
- Beklagte: Finanzamt vertreten durch den Vorsteher.
- Az der Einspruchsentscheidung und des ursprünglichen Bescheids.

### 2. Anträge

1. Den Bescheid über (Steuerart) (Jahr) vom (Datum) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom (Datum) aufzuheben;
2. die Steuer wie folgt festzusetzen: ... EUR;
3. Kostenantrag (§ 135 FGO);
4. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO (falls erforderlich);
5. ggf. PKH-Antrag.

### 3. Sachverhalt

Knapp und chronologisch — Veranlagung Bescheid Einspruch Einspruchsentscheidung.

### 4. Rechtliche Würdigung

- Anspruchs- und Pflichtgrundlagen.
- Substantiierte Auseinandersetzung mit der Einspruchsentscheidung.
- BFH-Rechtsprechung mit Pinpoint (BFH BStBl. II Az Rn).
- BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen.

### 5. Beweisangebote

Beweismittel im FG-Verfahren (§ 76 FGO Untersuchungsgrundsatz):

- Urkunden (Steuerakten beizuziehen § 71 Abs. 2 FGO).
- Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift.
- Sachverständige (häufig Bewertungs- und Buchhaltungsfragen).
- Augenschein.

### 6. Anlagenverzeichnis

Mit Sigel K1 K2 K3.

## Sonderregeln FGO

- **Kein Anwaltszwang** vor dem FG (§ 62 FGO) — aber faktisch Pflicht bei komplexen Mandaten; Vertretung durch StB/WP zulässig.
- **beA-Pflicht** für Rechtsanwälte (§ 52d FGO).
- **Streitwert** und Gerichtskosten nach GKG (§§ 52 ff. GKG).
- **Untersuchungsgrundsatz** (§ 76 FGO) — Gericht ermittelt von Amts wegen.
- **Präklusion** § 79b Abs. 3 FGO bei Versäumung der Tatsachenpraeklusionsfrist.

## Aussetzung der Vollziehung

Wenn das FA die AdV abgelehnt hat: Antrag an FG nach § 69 Abs. 3 FGO mit Eilbedürftigkeit. Skill `anw-aussetzung-vollziehung`.

## PKH

- § 142 FGO iVm §§ 114 ff. ZPO. Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht.
- Skill `prozesskostenhilfe-antrag` aus dem Sozialrecht-Plugin sinngemäß.

## Revision

Nach Urteil des FG: Revision an BFH (§ 115 FGO) wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 FGO).

## Ausgabe

- `klage-<fg>-<az>-<datum>.docx` und Markdown-Spiegel.
- Anlagenkonvolut.
- Fristen im Fristenbuch.

## Versand

Über beA — vor Versand `versand-vor-check` aus `kanzlei-allgemein`.
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