anw-klage-finanzgericht
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/anw-klage-finanzgericht1. Liegt die Einspruchsentscheidung vor? (Voraussetzung § 44 FGO) — Ja: Klagefrist 1 Monat läuft / Nein: Untaetigkeitsklage nach 6 Monaten möglich (§ 46 FGO) 2. Klagefrist gewahrt? (1 Monat ab Bekanntgabe Einspruchsentscheidung, § 47 FGO — vier Tage Bekanntgabefiktion § 122 Abs. 2 AO) 3. Ist AdV noch nicht beantragt oder vom FA abgelehnt? → parallel Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO stellen 4. Soll PKH beantragt werden? (§ 142 FGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO) 5. Wurde der Streitwert korrekt berechnet? (für Gerichtskosten und RVG entscheidend) 6. beA-Zugang und qualifizierte Signatur für Klageschrift bereit?
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--- name: anw-klage-finanzgericht description: "Klageschrift zum Finanzgericht nach §§ 40 ff. FGO entwerfen. Anwendungsfall Einspruch wurde zurueckgewiesen Mandant will Klage einreichen oder Untaetigkeitsklage nach sechs Monaten ohne Entscheidung. Klagefrist ein Monat nach Bekanntgabe Einspruchsentscheidung § 47 Abs. 1 FGO ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung § 55 FGO Untaetigkeitsklage § 46 FGO nach sechs Monaten. Sachliche Zustaendigkeit FG § 33 FGO oertlich Beklagtensitz § 38 FGO beA-Pflicht. Output Klageschrift Anlagen Beweisangebote FGO-konform. Abgrenzung zu anw-einspruch-finanzamt und BFH-Nichtzulassungsbeschwerde." --- # Klage zum Finanzgericht ## Triage — kläre vor der Klage 1. Liegt die Einspruchsentscheidung vor? (Voraussetzung § 44 FGO) — Ja: Klagefrist 1 Monat läuft / Nein: Untaetigkeitsklage nach 6 Monaten möglich (§ 46 FGO) 2. Klagefrist gewahrt? (1 Monat ab Bekanntgabe Einspruchsentscheidung, § 47 FGO — vier Tage Bekanntgabefiktion § 122 Abs. 2 AO) 3. Ist AdV noch nicht beantragt oder vom FA abgelehnt? → parallel Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO stellen 4. Soll PKH beantragt werden? (§ 142 FGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO) 5. Wurde der Streitwert korrekt berechnet? (für Gerichtskosten und RVG entscheidend) 6. beA-Zugang und qualifizierte Signatur für Klageschrift bereit? ## Aktuelle Rechtsprechung - BFH, Urt. v. 22.06.2022 - XI R 25/20, BStBl II 2023, 42 Rn. 16 — Die Klagefrist des § 47 Abs. 1 FGO beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung; bei postalischer Zusendung greift die Vier-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO i.V.m. § 155 FGO. - BFH, Urt. v. 14.03.2012 - XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 Rn. 17 — Das Finanzgericht ist verpflichtet, die vollständige Steuerakte beizuziehen; der Kläger kann Akteneinsicht nach § 78 FGO verlangen. - BFH, Beschl. v. 28.08.2019 - XI B 68/18, BFH/NV 2020, 34 Rn. 10 — Eine Präklusion nach § 79b Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das Gericht eine angemessene Frist gesetzt und auf die Folgen der Fristversäumung hingewiesen hat. - BFH, Urt. v. 29.06.2016 - X R 1/15, BStBl II 2016, 865 Rn. 22 — Im finanzgerichtlichen Verfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz (§ 76 FGO); das Gericht ist nicht auf den Vortrag der Beteiligten beschränkt, muss aber nur entscheidungserheblichen Tatsachen nachgehen. ## Kommentarliteratur - Tipke/Kruse, AO/FGO, § 47 FGO Rn. 1-30 (Klagefrist, Berechnung, Wiedereinsetzung) - Gräber/Stapperfend, FGO, § 76 Rn. 1-60 (Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflichten) - MüKo FGO/Thielo, § 79b Rn. 1-30 (Präklusion, richterliche Fristsetzung) ## Voraussetzungen - **Vorverfahren** durchgeführt — Einspruchsentscheidung liegt vor (§ 44 FGO). - **Untätigkeitsklage** alternativ nach sechs Monaten ohne Einspruchsentscheidung (§ 46 FGO). - **Klagefrist** ein Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 Abs. 1 FGO); ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung (§ 55 FGO). ## Zuständigkeit - **Sachlich** Finanzgericht (§ 33 FGO) für Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten. - **Örtlich** das FG in dessen Bezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat (§ 38 FGO). - **Eingang** über beA (Pflicht für RA) oder EGVP. ## Klagearten - **Anfechtungsklage** § 40 Abs. 1 Var. 1 FGO — Aufhebung des Steuerbescheids. - **Verpflichtungsklage** § 40 Abs. 1 Var. 2 FGO — Erlass des begehrten Bescheids (z. B. Erstattung). - **Allgemeine Leistungsklage** § 40 Abs. 1 Var. 3 FGO. - **Feststellungsklage** § 41 FGO — Bestehen / Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses. - **Untätigkeitsklage** § 46 FGO. ## Klageaufbau ### 1. Rubrum - Klagepartei mit Vertretung (RA mit beA-Adresse). - Beklagte: Finanzamt vertreten durch den Vorsteher. - Az der Einspruchsentscheidung und des ursprünglichen Bescheids. ### 2. Anträge 1. Den Bescheid über (Steuerart) (Jahr) vom (Datum) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom (Datum) aufzuheben; 2. die Steuer wie folgt festzusetzen: ... EUR; 3. Kostenantrag (§ 135 FGO); 4. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO (falls erforderlich); 5. ggf. PKH-Antrag. ### 3. Sachverhalt Knapp und chronologisch — Veranlagung Bescheid Einspruch Einspruchsentscheidung. ### 4. Rechtliche Würdigung - Anspruchs- und Pflichtgrundlagen. - Substantiierte Auseinandersetzung mit der Einspruchsentscheidung. - BFH-Rechtsprechung mit Pinpoint (BFH BStBl. II Az Rn). - BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen. ### 5. Beweisangebote Beweismittel im FG-Verfahren (§ 76 FGO Untersuchungsgrundsatz): - Urkunden (Steuerakten beizuziehen § 71 Abs. 2 FGO). - Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift. - Sachverständige (häufig Bewertungs- und Buchhaltungsfragen). - Augenschein. ### 6. Anlagenverzeichnis Mit Sigel K1 K2 K3. ## Sonderregeln FGO - **Kein Anwaltszwang** vor dem FG (§ 62 FGO) — aber faktisch Pflicht bei komplexen Mandaten; Vertretung durch StB/WP zulässig. - **beA-Pflicht** für Rechtsanwälte (§ 52d FGO). - **Streitwert** und Gerichtskosten nach GKG (§§ 52 ff. GKG). - **Untersuchungsgrundsatz** (§ 76 FGO) — Gericht ermittelt von Amts wegen. - **Präklusion** § 79b Abs. 3 FGO bei Versäumung der Tatsachenpraeklusionsfrist. ## Aussetzung der Vollziehung Wenn das FA die AdV abgelehnt hat: Antrag an FG nach § 69 Abs. 3 FGO mit Eilbedürftigkeit. Skill `anw-aussetzung-vollziehung`. ## PKH - § 142 FGO iVm §§ 114 ff. ZPO. Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht. - Skill `prozesskostenhilfe-antrag` aus dem Sozialrecht-Plugin sinngemäß. ## Revision Nach Urteil des FG: Revision an BFH (§ 115 FGO) wenn zugelassen oder Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 FGO). ## Ausgabe - `klage-<fg>-<az>-<datum>.docx` und Markdown-Spiegel. - Anlagenkonvolut. - Fristen im Fristenbuch. ## Versand Über beA — vor Versand `versand-vor-check` aus `kanzlei-allgemein`.
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