anw-fristenbuch-steuerrecht
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/anw-fristenbuch-steuerrechtManages and calculates tax law procedural deadlines with structured output
- Tracks deadlines for tax decisions and ensures timely entries
- Applies legal provisions like § 355 AO, § 47 FGO, and PostModG
- Calculates main and pre-deadlines using statutory rules and four-day fiction
- Generates structured deadline tables with main and pre-deadlines
SKILL.md
.github/skills/anw-fristenbuch-steuerrechtView on GitHub ↗
--- name: anw-fristenbuch-steuerrecht description: "Fristenbuch fuer steuerrechtliche Verfahren pflegen und Fristen berechnen. Anwendungsfall neue Bescheide oder Entscheidungen eingegangen Fristen muessen sofort eingetragen und ueberwacht werden. Standardfristen Einspruch § 355 AO ein Monat fehlende Belehrung § 356 AO ein Jahr FG-Klage § 47 FGO ein Monat Nichtzulassungsbeschwerde § 116 FGO ein Monat Revisionsbegruendung § 120 FGO zwei Monate. Berechnung Fristbeginn § 122 Abs. 2 AO Vier-Tages-Fiktion seit 01.01.2025 PostModG Fristberechnung § 108 AO. Vorfristen fuenf Tage vor Hauptfrist. Output strukturierte Fristentabelle mit Haupt- und Vorfristen." --- # Fristenbuch Steuerrecht ## Triage — Sofortprüfung bei jedem neuen Mandat 1. Liegt ein Steuerbescheid vor? → Einspruchsfrist ein Monat (§ 355 Abs. 1 AO) sofort eintragen 2. Liegt eine Einspruchsentscheidung vor? → Klagefrist ein Monat (§ 47 Abs. 1 FGO) sofort eintragen 3. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft? → Jahresfrist (§ 356 AO), aber nicht warten — so früh wie möglich handeln 4. Liegt bereits Fristversäumnis vor? → Wiedereinsetzung § 110 AO prüfen (Frist ein Monat nach Wegfall des Hindernisses) 5. Besteht Festsetzungsverjährungs-Problematik (§ 169 AO)? → Ablaufhemmung prüfen (§ 171 AO) ## Aktuelle Rechtsprechung (Fristen) - BFH, Urt. v. 13.03.2018 - IX R 22/17, BStBl II 2018, 489 Rn. 11 — Die Einspruchsfrist ist eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung nach § 110 AO setzt voraus, dass der Beteiligte ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten. - BFH, Urt. v. 07.07.2021 - X R 44/19, BStBl II 2022, 41 Rn. 18 — Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 AO gilt auch für digital versandte Bescheide; vier Tage seit PostModG 1.1.2025. - BFH, Urt. v. 14.02.2019 - V R 68/17, BStBl II 2019, 421 Rn. 14 — Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 4 AO durch Beginn einer Außenprüfung tritt nur ein, wenn die Prüfungsanordnung wirksam zugestellt und der Prüfer mit der eigentlichen Prüfungshandlung begonnen hat. - BFH, Urt. v. 29.10.2013 - VIII R 27/10, BStBl II 2014, 295 Rn. 19 — Bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO) beträgt die Festsetzungsverjährungsfrist zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO); dies gilt auch für jahrelang nicht erklärte Auslandseinkünfte. ## Kommentarliteratur - Tipke/Kruse, AO/FGO, § 355 AO Rn. 1-30 (Einspruchsfrist, Bekanntgabefiktion, Fristberechnung) - Klein, AO, § 169 Rn. 1-40 (Festsetzungsverjährung, Hinterziehung, Ablaufhemmung) - Gräber/Stapperfend, FGO, § 47 Rn. 1-30 (Klagefrist, Berechnungsregeln) ## Zentralablage `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/steuerrecht-anwalt-und-berater/fristenbuch.yaml` ```yaml - mandat-az: ST-2026-0042 mandant: Mueller GmbH vorgang: USt-Bescheid 2024 vom 12.03.2026 fristart: einspruchsfrist rechtsgrundlage: "§ 355 Abs. 1 AO" fristbeginn: 2026-03-15 hauptfrist: 2026-04-15 vorfrist-tage: 5 vorfrist: 2026-04-10 zustaendig: RA Mueller status: offen bemerkung: AdV-Antrag separat einreichen ``` ## Standardfristen ### AO | Frist | Norm | Dauer | |---|---|---| | Einspruchsfrist | § 355 Abs. 1 AO | ein Monat ab Bekanntgabe; ein Jahr bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung § 356 AO | | Antragsfrist auf schlichte Änderung | § 172 Abs. 1 Nr. 2 AO | ein Monat | | Festsetzungsverjährung regelmäßig | § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO | vier Jahre | | Festsetzungsverjährung bei Hinterziehung | § 169 Abs. 2 Satz 2 AO | zehn Jahre | | Festsetzungsverjährung bei Leichtfertigkeit | § 169 Abs. 2 Satz 2 AO | fünf Jahre | | Antrag auf Stundung / Erlass | §§ 222 227 AO | keine Frist; Fälligkeit beobachten | | Wiedereinsetzung | § 110 AO | ein Monat nach Wegfall des Hindernisses | ### FGO | Frist | Norm | Dauer | |---|---|---| | Klagefrist | § 47 Abs. 1 FGO | ein Monat ab Bekanntgabe Einspruchsentscheidung | | Untätigkeitsklage möglich | § 46 FGO | nach sechs Monaten ohne Einspruchsentscheidung | | AdV-Antrag an FG | § 69 FGO | keine eigene Frist | | Nichtzulassungsbeschwerde | § 116 Abs. 2 FGO | ein Monat | | Revisionsbegründung | § 120 Abs. 2 FGO | zwei Monate | | Aussetzungszinsen | § 237 AO | bei Verlust 0.15 Prozent pro Monat | ## Bekanntgabe (§ 122 AO) - **Schriftliche Bescheide per Post** vier Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO n.F., seit 1.1.2025; davor drei Tage). - **Elektronische Bescheide** vier Tage nach Absendung (§ 122 Abs. 2a / § 122a Abs. 4 AO n.F., seit 1.1.2025; davor drei Tage). - **Bekanntgabe von Verwaltungsakten mit Aufgabe zur Post vor dem 1.1.2025**: weiterhin Drei-Tages-Fiktion alter Fassung. - Beweispflicht der Behörde wenn Zugang bestritten. ## Fristberechnung § 108 AO - Beginn am Folgetag der Bekanntgabe (§ 187 BGB analog). - Ende mit Ablauf des entsprechenden Tages des letzten Monats (§ 188 BGB analog). - Bei Wochenende / Feiertag auf nächsten Werktag. ## Vorfristen - Standard fünf Werktage vor Hauptfrist. - Bei Klagefristen zum Finanzgericht Vorfrist sieben Tage (Akteneinsicht beA-Versand Anlagen — zum Gericht weiterhin über beA, § 52d FGO). - Bei Einspruchs- und sonstigen Antragsfristen zum Finanzamt Vorfrist drei Werktage (Versand über ELSTER/ERiC, Brief oder Fax; **kein beA** an Finanzamt seit 6.12.2024, § 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F.). - Eskalation bei Vorfrist an zuständigen Anwalt und Sekretariat. ## Sondere Fristen ### Steuererklärungspflicht (§ 149 AO) - **Pflichtveranlagung** sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs (§ 149 Abs. 2 AO). - **Bei steuerlicher Vertretung** durch Steuerberater Verlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). ### USt-Voranmeldung (§ 18 UStG) - **Monatlich** wenn Steuer im Vorjahr über 7500 EUR; **vierteljaehrlich** sonst. - Frist bis zum 10. des Folgemonats Quartals. - Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich (§ 18 Abs. 6 UStG). ### Lohnsteueranmeldung (§ 41a EStG) - **Monatlich** wenn LSt mehr als 5000 EUR; **vierteljaehrlich** zwischen 1080 und 5000 EUR; **jaehrlich** bis 1080 EUR. - Frist bis zum 10. des Folgemonats / Folgequartals. ## Pflege und Audit - Sofortige Eintragung bei Bescheideingang. - Sekretariat und Anwalt gegenseitig prüfen. - Audit-Trail bei jeder Friständerung. ## Ausgabe - `fristenbuch.yaml` aktualisiert - `fristen-uebersicht.md` Tagesbericht nächste sieben Tage - Vorfristen-Erinnerung in Sekretariats-Tagesbrief (Plugin `kanzlei-allgemein`)
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.