anw-aussetzung-vollziehung

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1. Ist ein Einspruch bereits eingelegt? (Voraussetzung für FA-Antrag nach § 361 AO) 2. Wie hoch ist der strittige Steuerbetrag? (Proportionalität der Begründungstiefe) 3. Hat das FA bereits eine AdV-Entscheidung getroffen? → Ja: direkt Stufe 2 (FG § 69 Abs. 3 FGO) 4. Droht unmittelbare Vollstreckung (Pfändungsankündigung, Kontopfändung)? → Eilantrag beim FG möglich 5. Liegt ein Fall unbilliger Härte vor (Existenzbedrohung, Insolvenz bei Zahlung)? 6. Soll hilfsweise Aufhebung der Vollziehung beantragt werden (bereits gezahlte Steuer zurückfordern)?

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name: anw-aussetzung-vollziehung
description: "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung AdV stellen um Steuerzahlung bis zur Streitentscheidung auszusetzen. Anwendungsfall Mandant hat Einspruch eingelegt will aber Nachforderung nicht sofort zahlen. Zweistufig zuerst beim Finanzamt § 361 Abs. 2 AO bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmaessigkeit oder unbilliger Haerte dann bei Ablehnung beim Finanzgericht § 69 Abs. 3 FGO. Pruefung Anordnungsanspruch ernstliche Zweifel oder unbillige Haerte und Anordnungsgrund drohende Vollziehung. Inkludiert eidesstattliche Versicherung. Output AdV-Antrag an FA und Antrag an FG. Abgrenzung zu anw-einspruch-finanzamt und anw-stundung-erlass-vollstreckungsaufschub."
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# Aussetzung der Vollziehung (AdV)

## Triage — kläre vor dem Antrag

1. Ist ein Einspruch bereits eingelegt? (Voraussetzung für FA-Antrag nach § 361 AO)
2. Wie hoch ist der strittige Steuerbetrag? (Proportionalität der Begründungstiefe)
3. Hat das FA bereits eine AdV-Entscheidung getroffen? → Ja: direkt Stufe 2 (FG § 69 Abs. 3 FGO)
4. Droht unmittelbare Vollstreckung (Pfändungsankündigung, Kontopfändung)? → Eilantrag beim FG möglich
5. Liegt ein Fall unbilliger Härte vor (Existenzbedrohung, Insolvenz bei Zahlung)?
6. Soll hilfsweise Aufhebung der Vollziehung beantragt werden (bereits gezahlte Steuer zurückfordern)?

## Hintergrund

Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide haben **keine aufschiebende Wirkung** (§ 361 Abs. 1 AO / § 69 Abs. 1 FGO). Die Steuer ist trotz Rechtsmittel zur Fälligkeit zu zahlen. Wer das nicht will: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

## Zweistufiges Verfahren

### Stufe 1 — Antrag an das Finanzamt (§ 361 Abs. 2 AO)

Im laufenden Einspruchsverfahren stellt das FA die Vollziehung aus auf Antrag wenn:
- **ernstliche Zweifel** an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen, **oder**
- die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine **unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte** zur Folge hätte.

### Stufe 2 — Antrag an das Finanzgericht (§ 69 Abs. 3 FGO)

- Antrag zulässig wenn das FA den AdV-Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat **oder** über den Antrag nicht in angemessener Frist entschieden hat (§ 69 Abs. 4 FGO).
- Im Klageverfahren auch erstmals direkt an das FG möglich.

## Zentrale Anspruchsgrundlagen & Normen

- § 361 Abs. 2 AO — AdV durch das Finanzamt im Einspruchsverfahren
- § 69 Abs. 3 und 4 FGO — AdV durch das Finanzgericht im Klageverfahren
- § 361 Abs. 2 Satz 3 AO / § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO — Sicherheitsleistung
- § 237 AO — Aussetzungszinsen (0.15 % pro Monat / 1.8 % pro Jahr) bei Verlust
- § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 294 ZPO — Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung
- § 69 Abs. 4 FGO — direkter FG-Antrag nach FA-Ablehnung oder FA-Untätigkeit

## Aktuelle Rechtsprechung

- BFH, Beschl. v. 14.02.2023 - III B 115/21, BFH/NV 2023, 512 Rn. 14 — Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids setzen voraus, dass bei summarischer Prüfung ein nicht nur geringes Maß an Zweifeln besteht; eine abschließende Würdigung ist nicht erforderlich.
- BFH, Beschl. v. 05.09.2022 - XI B 15/22, BFH/NV 2022, 1143 Rn. 9 — Unbillige Härte im Sinne des § 361 Abs. 2 AO liegt vor, wenn die Vollziehung die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen ernsthaft gefährden würde; eine bloße Liquiditätsenge genügt nicht.
- BFH, Beschl. v. 22.03.2021 - XI B 7/21, BFH/NV 2021, 1109 Rn. 8 — Die AdV kann trotz Aussetzungszinsen (§ 237 AO) angemessen sein, wenn die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren überwiegen; das Gericht hat kein freies Ermessen.
- BFH, Beschl. v. 12.11.2020 - V B 32/20, BFH/NV 2021, 228 Rn. 6 — Im AdV-Verfahren nach § 69 FGO ist eine vollständige Sachverhaltsprüfung nicht geboten; es genügt, wenn schlüssig vorgetragen wird, dass ernstliche Zweifel bestehen.

## Kommentarliteratur

- Tipke/Kruse, AO/FGO, § 361 AO Rn. 1-50 (Aussetzung der Vollziehung durch das FA)
- Klein/Brockmeyer, AO, § 361 Rn. 1-40 (BeckOK Steuerrecht)
- Gräber/Stapperfend, FGO, § 69 Rn. 1-70 (Aussetzung der Vollziehung durch das FG, umfassend)

## Schritt-für-Schritt-Workflow

1. **Einspruch prüfen:** Einspruch eingelegt und Frist gewahrt? Falls nicht → zuerst Einspruch.
2. **Begründung AdV zusammenstellen:** Ernstliche Zweifel (materielle Angriffspunkte aus Bescheidanalyse) oder unbillige Härte (Liquiditätslage, Existenzgefährdung).
3. **Stufe 1 — FA-Antrag:** Formulieren (Vorlage unten), versenden per ELSTER/ERiC oder Briefpost (kein beA an FA).
4. **FA-Antwort-Frist beobachten:** Angemessene Frist ca. 4 Wochen; bei Untätigkeit → Stufe 2.
5. **Stufe 2 — FG-Antrag:** Wenn FA ablehnt oder untätig → Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO über beA.
6. **Eidesstattliche Versicherung:** Bei wirtschaftlicher Härte — Mandant unterschreibt.
7. **Sicherheitsleistung:** Hilfsantrag ohne / hilfsweise gegen Sicherheitsleistung formulieren.
8. **Fristenbuch:** AdV-Status und FA-Reaktionsfrist eintragen (Skill `anw-fristenbuch-steuerrecht`).

## Entscheidungsbaum

FA-Antrag gestellt?
→ **Nein:** FA-Antrag formulieren (§ 361 AO) → Stufe 1
→ **Ja:** FA hat entschieden? → Abgelehnt: FG-Antrag § 69 Abs. 3 FGO / Untätig (> 4 Wochen): FG-Antrag § 69 Abs. 4 FGO / Bewilligt: Fertig; Aussetzungszinsen beachten

Grundlage der AdV?
→ **Ernstliche Zweifel:** Substanz aus Einspruchsbegründung, BFH-Rechtsprechung zur Streitfrage
→ **Unbillige Härte:** Vermögens- und Liquiditätslage, Existenzgefährdung, Belege (Kontoauszüge, BWA)

## Antragsaufbau Stufe 1 (FA)

**Adressat:** Finanzamt — Tonfall: sachlich-juristisch

```
An das Finanzamt [ORT]
Steuernummer [NUMMER]

In dem Einspruchsverfahren über den [STEUERART]-Bescheid
[JAHR] vom [DATUM], Az. [AKTENZEICHEN]

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abs. 2 AO

Wir zeigen die Vertretung des Einspruchsführers [NAME]
an und beantragen, die Vollziehung des o.g. Bescheids
bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung auszusetzen.

Begründung:
[Ernstliche Zweifel: ...]
[Unbillige Härte: ...]

Ohne Sicherheitsleistung; hilfsweise gegen Sicherheitsleistung.

[KANZLEI], [DATUM]
```

## Antragsaufbau Stufe 2 (FG)

**Adressat:** Finanzgericht — Tonfall: sachlich-juristisch

```
An das Finanzgericht [BUNDESLAND]
[ANSCHRIFT]

In der Streitsache
[NAME MANDANT] — Antragsteller —
gegen
Finanzamt [ORT] — Antragsgegner —

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO

1. Die Vollziehung des [STEUERART]-Bescheids [JAHR] vom
   [DATUM] in Gestalt der FA-Ablehnung vom [DATUM] wird
   bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens
   (Az. FG [AKTENZEICHEN]) ausgesetzt.
   Hilfsweise wird die Aufhebung der Vollziehung beantragt.
2. Ohne Sicherheitsleistung; hilfsweise gegen Sicherheits-
   leistung nach richterlichem Ermessen.

Begründung:
A. Verfahrensgeschichte: [...]
B. Ernstliche Zweifel: [...]
C. Unbillige Härte (hilfsweise): [...]

Beweis: Eidesstattliche Versicherung Anlage Ast 1

[KANZLEI], [DATUM]
```

## Folge der AdV

- **Aussetzung:** Vollziehung bis Bekanntgabe Einspruchsentscheidung bzw. bis Rechtskraft.
- **Aussetzungszinsen** § 237 AO bei Verlust des Einspruchs / der Klage — 0.15 % pro Monat (1.8 % pro Jahr).
- **Aufhebung Vollziehung** bei bereits gezahlter Steuer — Rückerstattung.
- **Teilaussetzung** möglich wenn nur ein Teil des Bescheids streitig ist.

## Frist

Keine gesetzliche Antragsfrist. Empfehlung: zusammen mit Einspruch oder Klage einreichen, spätestens vor Fälligkeit der Steuerschuld.

## Output-Template Mandantenschreiben

**Adressat:** Mandant — Tonfall: verständlich-erklärend

```
Betreff: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung [STEUERART] [JAHR]

Sehr geehrte/r [NAME MANDANT],

wir haben heute beim Finanzamt [ORT] beantragt, die
Vollziehung des [STEUERART]-Bescheids vom [DATUM]
auszusetzen. Das bedeutet, dass Sie die streitige Steuer
von [BETRAG] Euro vorerst nicht zahlen müssen.

Wichtig: Falls wir im Einspruch unterliegen, fallen
Aussetzungszinsen an (1.8 % pro Jahr auf den ausgesetzten
Betrag, § 237 AO). Wir informieren Sie über den weiteren
Verfahrensgang.

[KANZLEI], [DATUM]
```

## Ausgabe

- `adv-antrag-<az>-<datum>.docx` (Stufe 1 FA oder Stufe 2 FG).
- Eidesstattliche Versicherung als Anlage.
- Eintrag im Fristenbuch: FA-Reaktionsfrist beobachten — bei Überschreitung Stufe 2 FG (`anw-fristenbuch-steuerrecht`).

## Versand

AdV-Antrag beim **Finanzamt** (§ 361 AO): über ELSTER/ERiC, Briefpost oder Telefax. **beA an Finanzamt unzulässig** seit 6.12.2024 (§ 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F.). AdV-Antrag beim **Finanzgericht** (§ 69 Abs. 3 FGO): über beA (§ 52d FGO). Vor Versand `versand-vor-check` aus `kanzlei-allgemein`.
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