alternative-marktdefinition-weit

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Dieser Skill generiert eine systematisch weitere alternative Marktdefinition. Anwendungsfälle: - Fusionskontrolle: Verringerung des kombinierten Marktanteils durch breitere Definition. - Missbrauchsabwehr: Entkräftung der Marktbeherrschungsvorwürfe durch breiteren Markt. - Eigenes Team: Stress-Test zur Stärkung der eigenen Position.

SKILL.md
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name: alternative-marktdefinition-weit
description: Generiert eine weitere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begruendung. Benennt einzuschliessende Produkte und Regionen begruendet den Einschluss mit Nachfragesubstitution Supply-Side-Faktoren und oekonomischen Kriterien und zeigt Auswirkung auf Marktanteil und Marktbeherrschungsvermutung.
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# Alternative Marktdefinition — Weiter

## Zweck

Dieser Skill generiert eine systematisch weitere alternative Marktdefinition. Anwendungsfälle:
- Fusionskontrolle: Verringerung des kombinierten Marktanteils durch breitere Definition.
- Missbrauchsabwehr: Entkräftung der Marktbeherrschungsvorwürfe durch breiteren Markt.
- Eigenes Team: Stress-Test zur Stärkung der eigenen Position.

## Vorgehensweise

### Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen

Welche Produkte/Regionen enthält die vorgelegte Abgrenzung?

### Schritt 2: Einschlusskandidaten identifizieren

Welche Produkte wurden bisher ausgeschlossen, könnten aber substitutiv sein?

Kriterien für den Einschluss:
- Überlappende Verwendungszwecke aus Kundensicht.
- Angebotsseitige Substitution innerhalb eines Jahres möglich.
- Kreuzpreiselastizität > 0,4 (Indiz für Substitutionsbeziehung).
- Überschneidende Kundengruppen und Einsatzgebiete.
- Behördenpraxis in anderen Verfahren hat breiteren Markt anerkannt.

### Schritt 3: Juristische Begründung

Referenz auf Rechtsprechung, die breitere Definitionen stützt:
- EU-Bekanntmachung 2024, Rn. 28 ff.: Supply-Side Substitution als Marktabgrenzungsinstrument.
- EuGH Rs. 322/81 — *Michelin I*: Angebotsseitige Umstellungen bei Reifenherstellung.
- Praxis der Kommission: Fusionsfälle, in denen Markt breit definiert wurde.

### Schritt 4: Ökonomische Begründung

- SSNIP-Test: Bei Einschluss des breiteren Produktsatzes wird Preiserhöhung unrentabel → breiterer Markt korrekt.
- Wettbewerbsdisziplinierung: Selbst wenn Produkte nicht perfekte Substitute, bringen sie Preisdruck.
- Importkonkurrenz bei räumlicher Erweiterung: Ausländische Anbieter disziplinieren Inland.

### Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil

```
Vorgelegter Marktanteil (enger Markt): [X%]
Marktanteil bei weiterer Abgrenzung: [Y%]
Änderung: [-Z Prozentpunkte]
Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht]
Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...]
```

### Schritt 6: Stärke der alternativen Definition

- **Sehr gut vertretbar**: Klare Evidenz für Substitutionsbeziehungen.
- **Vertretbar**: Einige Anhaltspunkte, Behörde wird Argumente prüfen.
- **Schwach**: Nur zur Risikodarstellung geeignet.

## Leitentscheidungen Weitere Marktdefinition

- EuGH, Urt. v. 09.11.1983 — Rs. 322/81 (Michelin I), Slg. 1983, 3461 — Angebotsseitige Umstellung bei Reifenherstellung als Abgrenzungskriterium; Produzenten koennen kurzfristig auf anderen Markt wechseln.
- EuGH, Urt. v. 26.11.1998 — C-7/97 (Bronner), Slg. 1998, I-7791 — Weiter Markt fuer Hauszustellungsdienste; infrastrukturbedingte Abhaengigkeit als Faktor.
- EK, Beschl. v. 04.09.2019 — COMP/M.9064 (Google/Fitbit) — Weiter Markt Wearables; Substitution zwischen Smart-Watch und Fitness-Band trotz Unterschiede moeglich.
- BGH, Urt. v. 06.11.2018 — KZR 54/17, WuW 2019, 87 — Supply-Side-Substitution als Einschlusskritierium; kurzfristige Produktionsumstellung gruendet weite Marktdefinition.

## Kommentarliteratur

- Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 1-40 (Marktabgrenzungsmethoden, Angebots-/Nachfragesub.)
- EU-Marktdefinitionsbekanntmachung 2024 Rn. 28-50 (Supply-Side Substitution)

## Standardformulierung für Schriftsatz

> „Bezieht man — dem Verständnis der Nachfrager entsprechend — auch [Produkt X] in den relevanten Markt ein, weil [Begründung], reduziert sich der Marktanteil auf [Y%]. Die Marktbeherrschungsvermutung des § 18 Abs. 4 GWB wäre dann nicht erfüllt."

## Ergänzung: räumliche Erweiterung

Wenn nationale Marktdefinition angegriffen werden soll:
- EWR-weiter Markt: Importquote analysieren, Preiskonvergenz nachweisen.
- Globaler Markt: Globale Anbieter und Handelsströme dokumentieren.
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