alternative-marktdefinition-eng
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/alternative-marktdefinition-engGenerates tighter alternative market definitions.
- Validates narrower boundaries against legal and economic criteria.
- Depends on substitution elasticity data and regulatory databases.
- Decides exclusions via cross-price sensitivity thresholds.
- Outputs revised scope with dominance impact analysis.
SKILL.md
.github/skills/alternative-marktdefinition-engView on GitHub ↗
--- name: alternative-marktdefinition-eng description: Generiert eine engere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begruendung. Benennt ausgeschlossene Produkte und Regionen begruendet den Ausschluss mit Nachfragesubstitution und oekonomischen Kriterien und zeigt Auswirkung auf Marktanteil und Marktbeherrschungsvermutung. --- # Alternative Marktdefinition — Enger ## Zweck Dieser Skill generiert eine systematisch engere alternative Marktdefinition als Gegenthese zu einer vorgelegten Abgrenzung. Anwendungsfälle: - Eigenes Team: Risiko-Stress-Test der eigenen Abgrenzung. - Gegnerische Partei oder Behörde: Argumentation für engere Definition. - Missbrauchsverfahren: Nachweis dominanter Stellung auf engerem Markt. ## Vorgehensweise ### Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen Welche Produkte/Regionen sind in der vorgelegten Abgrenzung enthalten? ### Schritt 2: Ausschlusskandidaten identifizieren Welche Produkte werden bisher einbezogen, sind aber tatsächlich schwache Substitute? Kriterien für den Ausschluss: - Niedrige Kreuzpreiselastizität (< 0,3 als Indiz). - Deutlich unterschiedliche Verwendungszwecke (Konsumgut vs. Investitionsgut). - Unterschiedliche Regulierung (Verschreibungspflicht vs. frei verkäuflich). - Qualitätsgefälle (Premium vs. Standard, verschiedene Kundensegmente). - Räumliche Trennung durch Transportkosten oder regulatorische Grenzen. ### Schritt 3: Juristische Begründung Referenz auf Rechtsprechung, die engere Definitionen stützt: - EuGH Rs. 27/76 — *United Brands*: Bananen, nicht „frische Früchte". - EuGH Rs. 85/76 — *Hoffmann-La Roche*: Einzelne Vitamingruppen, nicht „Vitamine". - EuGH Rs. C-176/19 P — *Servier*: Einzelner Wirkstoff, nicht „Antihypertensiva". ### Schritt 4: Ökonomische Begründung - Diversion-Ratio-Analyse: Welche Diversion Ratio fließt aus dem engeren Markt heraus? - SSNIP-Test auf engem Markt: Ist 5-Prozent-Preiserhöhung profitabel? ### Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil ``` Vorgelegter Marktanteil (weiter Markt): [X%] Marktanteil bei engerer Abgrenzung: [Y%] Änderung: [+Z Prozentpunkte] Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht] Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...] ``` ### Schritt 6: Stärke der alternativen Definition Bewertung der Vertretbarkeit der engeren Definition: - **Sehr gut vertretbar**: Klare Evidenz und konsistente Behördenpraxis. - **Vertretbar**: Einige Anhaltspunkte, aber nicht eindeutig. - **Schwach**: Nur theoretisch argumentierbar. ## Leitentscheidungen Engere Marktdefinition - EuGH, Urt. v. 14.02.1978 — Rs. 27/76 (United Brands), Slg. 1978, 207 — Bananen als eigenstaendiger Markt gegenueber anderen frischen Fruechten; Saisonalitaet und Konsumgewohnheiten als Abgrenzungskriterien. - EuGH, Urt. v. 13.02.1979 — Rs. 85/76 (Hoffmann-La Roche), Slg. 1979, 461 — Einzelne Vitamingruppen als getrennte Maerkte; fehlende Substitutionsfaehigkeit zwischen Vitamintypen entscheidend. - EuGH, Urt. v. 21.09.2023 — C-176/19 P (Servier), ECLI:EU:C:2023:700 — Enger Pharmaka-Markt; einzelner Wirkstoff nicht austauschbar gegen andere Antihypertensiva; therapeutische Austauschbarkeit massgeblich. - BGH, Urt. v. 07.11.2023 — KZR 67/21, WuW 2024, 90 — Engere Marktdefinition bei Nachfrageoligopol; Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB greift bei 40 Prozent Marktanteil auf engem Markt. ## Kommentarliteratur - Bechtold/Bosch GWB §§ 18, 19 Rn. 1-60 (Marktabgrenzung, Marktbeherrschung) - Mestmaecker/Schweitzer Europaeisches Wettbewerbsrecht Art. 102 AEUV Rn. 1-50 (Marktdefinition EuGH-Praxis) ## Standardformulierung für Schriftsatz > „Selbst wenn man — entgegen der hier vertretenen Auffassung — den Markt enger definiert und [Produkt X] ausklammert, weil [Begründung], ergibt sich ein Marktanteil des Antragstellers von [Y%], was [Ergebnis] zur Folge hat."
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.