alternative-marktdefinition-eng

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Generates tighter alternative market definitions.

  • Validates narrower boundaries against legal and economic criteria.
  • Depends on substitution elasticity data and regulatory databases.
  • Decides exclusions via cross-price sensitivity thresholds.
  • Outputs revised scope with dominance impact analysis.
SKILL.md
.github/skills/alternative-marktdefinition-engView on GitHub ↗
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name: alternative-marktdefinition-eng
description: Generiert eine engere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begruendung. Benennt ausgeschlossene Produkte und Regionen begruendet den Ausschluss mit Nachfragesubstitution und oekonomischen Kriterien und zeigt Auswirkung auf Marktanteil und Marktbeherrschungsvermutung.
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# Alternative Marktdefinition — Enger

## Zweck

Dieser Skill generiert eine systematisch engere alternative Marktdefinition als Gegenthese zu einer vorgelegten Abgrenzung. Anwendungsfälle:
- Eigenes Team: Risiko-Stress-Test der eigenen Abgrenzung.
- Gegnerische Partei oder Behörde: Argumentation für engere Definition.
- Missbrauchsverfahren: Nachweis dominanter Stellung auf engerem Markt.

## Vorgehensweise

### Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen

Welche Produkte/Regionen sind in der vorgelegten Abgrenzung enthalten?

### Schritt 2: Ausschlusskandidaten identifizieren

Welche Produkte werden bisher einbezogen, sind aber tatsächlich schwache Substitute?

Kriterien für den Ausschluss:
- Niedrige Kreuzpreiselastizität (< 0,3 als Indiz).
- Deutlich unterschiedliche Verwendungszwecke (Konsumgut vs. Investitionsgut).
- Unterschiedliche Regulierung (Verschreibungspflicht vs. frei verkäuflich).
- Qualitätsgefälle (Premium vs. Standard, verschiedene Kundensegmente).
- Räumliche Trennung durch Transportkosten oder regulatorische Grenzen.

### Schritt 3: Juristische Begründung

Referenz auf Rechtsprechung, die engere Definitionen stützt:
- EuGH Rs. 27/76 — *United Brands*: Bananen, nicht „frische Früchte".
- EuGH Rs. 85/76 — *Hoffmann-La Roche*: Einzelne Vitamingruppen, nicht „Vitamine".
- EuGH Rs. C-176/19 P — *Servier*: Einzelner Wirkstoff, nicht „Antihypertensiva".

### Schritt 4: Ökonomische Begründung

- Diversion-Ratio-Analyse: Welche Diversion Ratio fließt aus dem engeren Markt heraus?
- SSNIP-Test auf engem Markt: Ist 5-Prozent-Preiserhöhung profitabel?

### Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil

```
Vorgelegter Marktanteil (weiter Markt): [X%]
Marktanteil bei engerer Abgrenzung: [Y%]
Änderung: [+Z Prozentpunkte]
Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht]
Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...]
```

### Schritt 6: Stärke der alternativen Definition

Bewertung der Vertretbarkeit der engeren Definition:
- **Sehr gut vertretbar**: Klare Evidenz und konsistente Behördenpraxis.
- **Vertretbar**: Einige Anhaltspunkte, aber nicht eindeutig.
- **Schwach**: Nur theoretisch argumentierbar.

## Leitentscheidungen Engere Marktdefinition

- EuGH, Urt. v. 14.02.1978 — Rs. 27/76 (United Brands), Slg. 1978, 207 — Bananen als eigenstaendiger Markt gegenueber anderen frischen Fruechten; Saisonalitaet und Konsumgewohnheiten als Abgrenzungskriterien.
- EuGH, Urt. v. 13.02.1979 — Rs. 85/76 (Hoffmann-La Roche), Slg. 1979, 461 — Einzelne Vitamingruppen als getrennte Maerkte; fehlende Substitutionsfaehigkeit zwischen Vitamintypen entscheidend.
- EuGH, Urt. v. 21.09.2023 — C-176/19 P (Servier), ECLI:EU:C:2023:700 — Enger Pharmaka-Markt; einzelner Wirkstoff nicht austauschbar gegen andere Antihypertensiva; therapeutische Austauschbarkeit massgeblich.
- BGH, Urt. v. 07.11.2023 — KZR 67/21, WuW 2024, 90 — Engere Marktdefinition bei Nachfrageoligopol; Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB greift bei 40 Prozent Marktanteil auf engem Markt.

## Kommentarliteratur

- Bechtold/Bosch GWB §§ 18, 19 Rn. 1-60 (Marktabgrenzung, Marktbeherrschung)
- Mestmaecker/Schweitzer Europaeisches Wettbewerbsrecht Art. 102 AEUV Rn. 1-50 (Marktdefinition EuGH-Praxis)

## Standardformulierung für Schriftsatz

> „Selbst wenn man — entgegen der hier vertretenen Auffassung — den Markt enger definiert und [Produkt X] ausklammert, weil [Begründung], ergibt sich ein Marktanteil des Antragstellers von [Y%], was [Ergebnis] zur Folge hat."
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