aktenintake-zivil
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/aktenintake-zivilStrukturiert Zivilakten für die erste Prüfung mit Dokumentenanalyse und Bewertung
- Organisiert und analysiert Dokumente in Zivilprozessen für effiziente Prüfung
- Nutzt Tabellen-Template, Prüfliste und Schnittstelle zur Relation
- Bewertet Relevanz, Datum, Verfasser und Beziehungen der Dokumente
- Erstellt übersichtliche Aktenstruktur mit Bewertungsergebnissen
SKILL.md
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--- name: aktenintake-zivil description: "Strukturiert eine eingehende Zivilakte vor der ersten Pruefung: Klagschrift mit Antraegen Streitwert Sachvortrag Beweisangeboten Anlagen Zustellnachweis Klageerwiderung Replik Duplik Schriftsatznachreichungen Beweisbeschluss Protokolle muendliche Verhandlung Sachverstaendigengutachten Zeugenaussagen. Erstellt Aktenuebersicht mit Datum Verfasser Inhalt Bezugnahmen Bewertung. Mit Tabellen-Template Pruefliste fuer Hinweispflichten Schnittstelle zur Relation." --- # Aktenintake Zivilprozess ## Triage zu Beginn 1. Welche Schriftsätze liegen vor — Klagschrift, Klageerwiderung, Replik, Duplik, Nachreichungen? 2. Ist der Streitwert plausibel (Paragraf 3 ZPO, Anlage 1 GKG)? Sachliche Zuständigkeit AG oder LG? 3. Gibt es Beweisbeschlüsse oder Protokolle früherer Verhandlungen? 4. Liegen Sachverständigengutachten oder Zeugenaussagen vor, die auszuwerten sind? 5. Sind Erledigungserklärungen, Widerklagen oder Aufrechnung im Akt? ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 12.12.2019 - III ZR 198/18, NJW 2020, 755 — Gericht muss auf rechtliche Gesichtspunkte hinweisen, die erkennbar übersehen wurden; Verletzung Paragraf 139 ZPO führt zu Revisionszulassung. - BGH, Urt. v. 21.02.2017 - XI ZR 185/16, NJW 2017, 1823 — Zur Hinweispflicht bei Unschlüssigkeit der Klage; Gericht darf Klage nicht ohne Vorankündigung abweisen. - BGH, Urt. v. 25.01.2018 - III ZR 432/16, NJW 2018, 1093 — Präklusion nach Paragraf 296 ZPO setzt schuldhafte Säumnis voraus; Gericht hat Ermessen. - BVerfG, Beschl. v. 05.05.1987 - 1 BvR 903/85, NJW 1987, 2667 — Anspruch auf rechtliches Gehör Art. 103 Abs. 1 GG verlangt echte Auseinandersetzung mit Parteivorbringen. ## Zentrale Normen - § 139 ZPO — richterliche Hinweis- und Aufklärungspflicht - § 296 ZPO — Zurückweisung verspäteten Vorbringens - § 313 ZPO — Form und Inhalt des Urteils - § 358 ff. ZPO — Beweisbeschluss und Beweisaufnahme - § 286 ZPO — freie Beweiswürdigung ## Kommentarliteratur - Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 139 Rn. 1-25 (Hinweispflicht Inhalt und Grenzen) - Thomas/Putzo, ZPO, 45. Aufl. 2024, § 296 Rn. 1-30 (Präklusion) - MüKo-ZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2022, § 139 Rn. 1-40 ## Zweck Erster, systematischer Pruefschritt nach dem Eingang einer neuen Sache — sei es bei Aktenzuteilung an einen Berichterstatter, beim Wechsel des zuständigen Richters oder bei der Vorbereitung einer Beweisaufnahme. Ziel ist eine **vollständige Aktenübersicht**, die in der nachfolgenden Relation und in den prozessleitenden Maßnahmen (Paragraf 139 ZPO Hinweise, Beweisbeschluss, Vergleichsvorschlag) tragfähig ist. ## 1) Bestandteile einer typischen Zivilakte | Stück | Standardinhalte | Worauf zu achten | |---|---|---| | Klagschrift | Antrag, Streitwert, Sachvortrag, Beweisangebot, Anlagen | Antrag bestimmt? Streitwert plausibel? Beweisangebot zu jedem streitigen Tatsachenkomplex? | | Anlagenkonvolut Kläger | K1, K2, ... | Vollständigkeit, Lesbarkeit, Bezugnahme im Schriftsatz | | Zustellnachweis | EB, PZU | Datum, Form (elektronisch beA Paragraf 173 ZPO?), Empfangsbevollmaechtigter | | PKH-Antrag | mit Erklärung Paragraf 117 ZPO + Belegen | Vollständigkeit, eidesstattliche Versicherung | | Klageerwiderung | Klagabweisungsantrag, Sachvortrag, ggf. Widerklage | Substanziierung der Bestreitungen Paragraf 138 II ZPO | | Anlagenkonvolut Beklagter | B1, B2, ... | wie Kläger | | Replik | Erwiderung auf Klageerwiderung | neue Tatsachen vs. Vertiefung | | Duplik | Erwiderung auf Replik | dito | | Schriftsatznachreichungen | Schriftsatznachlass Paragraf 283 ZPO | Frist gewahrt? Bezug klar? | | Beweisbeschlüsse | nach Paragraf 358 ZPO | Beweisthema klar, Beweismittel benannt | | Protokolle | Paragraf 159 ZPO | Anwesenheit, Anträge, Aussagen, Vergleichsvorschlaege | | Sachverständigengutachten | mit Beweisthema | Prüfen: Aussagekraft, Ergänzungsbedarf Paragraf 411 ZPO | | Zeugenaussagen | als Protokollteil oder gesondert | Verwertbarkeit, Aussagekonstanz | | Hinweisbeschlüsse | Paragraf 139 ZPO | wurden Hinweise befolgt? | ## 2) Vorgehen Schritt-für-Schritt 1. **Aktenstruktur sichten.** Welche Schriftsätze liegen vor? Vollständigkeit (auch beA-Empfangsbestätigungen) prüfen. 2. **Klagschrift lesen.** Antrag, Streitwert, Anspruchsgrundlage. Bei Mehrheit von Anträgen: Stufenklage? Eventualantrag? Teilklage? 3. **Sachvortrag herausarbeiten.** Streitige Tatsachen vs. unstreitige Tatsachen. Beweisangebot zu jeder streitigen Tatsache? 4. **Anlagen abgleichen.** Bezugnahmen in den Schriftsätzen mit dem Anlagen-Konvolut abgleichen. Bei Anlagen mit Inhaltsreichweite — kurz inhaltlich erfassen. 5. **Beklagtenvortrag lesen.** Was ist bestritten? Was ist anerkannt (Paragraf 288 ZPO)? Gibt es Widerklage / Aufrechnung? 6. **Replik und Folgeschriftsätze lesen.** Welche neuen Tatsachen sind eingeführt worden (Präklusion Paragraf 296 ZPO)? 7. **Beschlüsse und Protokolle in zeitlicher Reihenfolge.** Was hat das Gericht bereits angeordnet? Was wurde befolgt? 8. **Gutachten/Aussagen.** Hat das Gericht bereits Beweis erhoben? Mit welchem Ergebnis? 9. **Hinweis- und Aufklärungsbedarf.** Was muss nach Paragraf 139 ZPO erfragt werden? Substanziierung? Beweisangebot? ## 3) Aktenübersicht — Tabellen-Template ``` | Nr. | Datum | Stueck | Verfasser | Bezugnahme | Bewertung | | --- | --------- | ------------------------------- | ------------- | ---------- | --------- | | 1 | 01.03.2025| Klagschrift | RA Mueller | - | schluessig vorgetragen | | 2 | 01.03.2025| Anlagen K1-K5 | RA Mueller | KS S. 3-7 | Lesbar, vollstaendig | | 3 | 12.03.2025| EB Zustellung Klagschrift | - | - | Zustellung 10.03.2025 | | 4 | 31.03.2025| Klageerwiderung mit Widerklage | RA Schmidt | KS S.2 | Substanziiert; Widerklage zulaessig | | 5 | 14.04.2025| Replik | RA Mueller | KE S.4-6 | neue Tatsache S.3 -> Paragraf 296 ZPO pruefen | | 6 | 15.05.2025| Hinweisbeschluss Paragraf 139 | Gericht | - | Hinweis zur Substanziierung der Hoehe | | 7 | 14.06.2025| Schriftsatznachreichung Klaeger | RA Mueller | HinwB | Hinweise befolgt; Frist gewahrt | ``` ## 4) Prüfliste für gerichtliche Pflichten ### Substanziierung - [ ] Klage schlüssig? (Anspruchsgrundlage vorgetragen, Tatbestandsmerkmale dargelegt) - [ ] Bei Bestreiten: Substanziierung des Bestreitens Paragraf 138 II ZPO? - [ ] Hinweispflicht Paragraf 139 II ZPO bei rechtlich relevantem Aspekt? ### Präklusion - [ ] Neuvortrag nach Schluss der muendlichen Verhandlung Paragraf 296a ZPO? - [ ] Verspaeteter Vortrag im Vorverfahren Paragraf 296 ZPO? - [ ] Bei Berufung: Paragraf 531 ZPO Präklusion? ### Beweisangebot - [ ] Beweisantritt zu jeder streitigen Tatsache? - [ ] Konkretes Beweismittel (Zeuge mit Anschrift, Urkunde mit Bezeichnung, Sachverständiger mit Beweisthema)? - [ ] Beweisbeschluss bereits ergangen oder noch erforderlich? ### Verfahrensfragen - [ ] Zuständigkeit (Paragraf 1 GVG, Paragraf 23, 71 GVG bei AG/LG)? - [ ] Sachliche und oertliche Zuständigkeit? - [ ] Postulationsfähigkeit Paragraf 78 ZPO? - [ ] Prozessfähigkeit Paragraf 51 ZPO? ## 5) Ergebnis des Intakes Am Ende des Aktenintakes liegt vor: 1. **Aktenübersicht** als Tabelle (siehe oben). 2. **Liste der unstreitigen Tatsachen** — gut für den Tatbestand. 3. **Liste der streitigen Tatsachen** mit Beweisangeboten — gut für den Beweisbeschluss. 4. **Liste der Rechtsfragen**, die im Streit stehen — gut für die Entscheidungsgründe. 5. **Liste offener Hinweisfragen** Paragraf 139 ZPO — gut für den nächsten Hinweisbeschluss. 6. **Streitwert-Vorschlag** mit Begründung. 7. **Vergleichschancen-Bewertung** (Indizien: hoher Streitwert + überschaubare Beweisfrage + Vergleichsoffenheit der Parteien). ## 6) Schnittstelle zu nachfolgenden Skills - `relation-zivil` baut auf der Aktenübersicht und der Trennung streitig/unstreitig auf. - `tenor-bauen-zivil` braucht den Antrag aus der Klagschrift und etwaige Widerklage/Hilfsanträge. - `tatbestand-zivil-schreiben` übernimmt die Liste der unstreitigen Tatsachen. - `beschluss-bauen-zpo` braucht die offenen Hinweisfragen (für den Paragraf 139-Beschluss) und das Beweisthema (für den Beweisbeschluss). ## 7) Typische Fehler beim Intake 1. **Anlagen nicht abgeglichen.** Bezugnahmen im Schriftsatz auf Anlagen, die fehlen oder anders nummeriert sind. Klassischer Stolperstein. 2. **Bezugnahmen überlesen.** Späterer Schriftsatz nimmt auf einen früheren Bezug — der dann inhaltlich übersehen wird. 3. **Erledigungserklärungen übersehen.** Teilrelative Erledigung in einem Schriftsatz versteckt — führt zu Mehrarbeit beim Tenor. 4. **Hilfsanträge nicht erkannt.** „Hilfsweise" wird leicht überlesen, führt zu unvollständigem Tenor. 5. **Mahnverfahrens-Stand übersehen.** Bei Eingang nach Widerspruch ist der Mahnantrag inhaltlich die Klagschrift (Paragraf 696 ZPO). 6. **Zustellnachweis falsch interpretiert.** Bei beA-Zustellung ist die Empfangsbestätigung des Empfängers massgeblich. 7. **Vergleichsvorschlaege als Schriftsätze gewertet.** Vergleichsvorschlag Paragraf 278 VI ZPO ist Gerichts-Aktivität, nicht Parteivortrag. ## 8) Praktischer Ablauf Als Berichterstatter: - 30-90 Minuten je nach Aktenumfang einplanen - Aktenübersicht in einem Editor (Markdown / Excel) anlegen - Bei sehr großen Akten: Personen-/Rollen-Glossar zusätzlich - Bei sehr alten Akten: Chronologie der Eingaenge prüfen (Präklusion?) ## Anschluss - `relation-zivil` baut auf der Aktenübersicht auf - `tatbestand-zivil-schreiben` übernimmt unstreitige Tatsachen - `beschluss-bauen-zpo` bei Hinweisbedarf oder Beweisbeschluss
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