akteneinsicht-anfordern
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/akteneinsicht-anfordernDrafts legal file access requests for administrative or court proceedings.
- Generates formal requests for complete case files and medical reports.
- Relies on German social security and data protection laws.
- Selects specific document types based on procedure stage.
- Delivers formatted documents ready for submission to authorities.
SKILL.md
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--- name: akteneinsicht-anfordern description: Erstellt einen Akteneinsichtsantrag nach § 25 SGB X (Verwaltungsverfahren) bzw. § 120 SGG (gerichtliches Verfahren) Art. 15 DSGVO ergaenzend bei personenbezogenen Daten. Antrag richtet sich an die Verwaltungsbehoerde oder das Sozialgericht. Inhaltlich enthaelt der Antrag Bezeichnung des Verwaltungsverfahrens vollstaendige Vorgangs- bzw Bescheid-Akte alle medizinischen Gutachten Aktennotizen Stellungnahmen Sachverstaendigengutachten. Form ueber beA an Behoerde oder Gericht. Vorgehensweise bei Verweigerung oder Schwaerzung. --- # Akteneinsicht anfordern ## Aktuelle Rechtsprechung - BSG, Urt. v. 18.12.2018 - B 12 KR 34/17 R, SozR 4-1300 § 25 Nr. 3 Rn. 14 — Akteneinsicht nach § 25 SGB X umfasst alle Unterlagen des Verwaltungsverfahrens einschliesslich interner Aktenvermerke; Beschränkung nur bei schutzwürdigen Drittinteressen (§ 25 Abs. 3 SGB X) und nur soweit unbedingt erforderlich. - BSG, Beschl. v. 27.03.2014 - B 8 SO 39/13 B, BeckRS 2014, 68547 Rn. 11 — Akteneinsicht im gerichtlichen Verfahren (§ 120 SGG): Gericht kann Akteneinsicht nicht auf Kernakte beschränken; alle beigezogenen Verwaltungsakten sind zur Einsicht freizugeben. - BSG, Urt. v. 14.09.2010 - B 7 AL 12/09 R, SozR 4-1300 § 25 Nr. 1 Rn. 12 — Auskunft an Betroffene (§ 83 SGB X) und Akteneinsicht (§ 25 SGB X) sind nebeneinander anwendbar; Art. 15 DSGVO ergänzt diesen Anspruch und kann weitergehend sein als § 25 SGB X. ## Rechtsgrundlagen - **§ 25 SGB X** — Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren. Anspruch der Beteiligten in die das Verfahren betreffenden Akten. - **§ 120 SGG** — Akteneinsicht im gerichtlichen Verfahren. - **Art. 15 DSGVO** — Auskunftsrecht in eigene personenbezogene Daten (ergänzend). - **§ 83 SGB X** — Auskunft des Sozialleistungsträgers an Betroffene. ## Antragsschritte ### Vor dem Bescheid (während Verfahren) - § 25 SGB X: bei laufendem Verwaltungsverfahren. Akteneinsicht in die das Verfahren betreffenden Akten am Ort der Aktenführung oder über Abschriften. - Bei medizinischen Gutachten in der Akte: ergänzender Anspruch aus § 25 SGB X auf vollständige Einsicht. ### Nach Widerspruch (im Vorverfahren) - Pflichtschritt vor Widerspruchsbegründung. Ohne Akteneinsicht keine fundierte Widerspruchsbegründung. - Vorlage der vollständigen Akte mit allen Gutachten Notizen Aktenvermerken Stellungnahmen. ### Im Klageverfahren - § 120 SGG: Antrag beim Sozialgericht auf Beiziehung der Verwaltungsakte und Akteneinsicht in die Gerichtsakte. - Beiziehung erfolgt regelmäßig von Amts wegen (§ 119 SGG iVm § 103 SGG Untersuchungsgrundsatz). ## Antragsmuster ``` An die Beklagte / das Sozialgericht XYZ In dem Verfahren ... gegen ... Az ... beantrage ich namens und im Auftrag des / der Klagepartei Akteneinsicht in die vollständige Verwaltungsakte gemäß § 25 SGB X (bzw. § 120 SGG iVm § 119 SGG) einschließlich - aller Aktenvermerke - saemtlicher medizinischer Gutachten und Stellungnahmen - aller Aktenbestandteile zu vorangegangenen Verfahren soweit sie für das streitige Verfahren bedeutsam sind. Versand der Akte digital über beA-Nachricht oder als Kopie an die Kanzleianschrift. ``` ## Verweigerung oder Schwaerzung - **Schutzwürdige Belange Dritter** (§ 25 Abs. 3 SGB X) — Behörde kann teilweise Akteneinsicht verweigern. Vertrauliche Behandlung von Drittinteressen. - **Geheimnisse von Privatpersonen** (§ 25 Abs. 2 SGB X) — soweit erforderlich Schwaerzung. - **Reaktion** bei umfangreicher Schwaerzung: Anforderung einer Begründung; ggf. Verfahren über § 86b SGG bei Eilbedürftigkeit. ## Frist - Behörde soll unverzueglich Akteneinsicht gewähren — keine gesetzliche Frist. - Im Klageverfahren: regelmäßig binnen weniger Wochen. ## Ausgabe - `akteneinsichtsantrag-<az>-<datum>.docx`. - Eintrag im Posteingang nach Eingang der Akte. - Erinnerung bei Verzoegerung (zwei Wochen Nachfrage). ## Folgeschritt Nach Eingang der Akte: Skill `akteneinsicht-auswerten`.
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